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Jahresabschluss |
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Jahresabschlüsse 2006 müssen bis zum 31.12. elektronisch veröffentlicht werden.
Der Gesetzgeber hat alle Kapitalgesellschaften verpflichtet, Jahresabschlüsse, die für das Jahr 2006 erstellt worden sind, spätestens bis zum 31. Dezember 2007 im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen.
Kommt die Gesellschaft dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig nach, so erfolgt automatisch die ihrerseits bereits kostenpflichtige Androhung eines Ordnungsgeldverfahrens. Die Ordnungsgelder selbst werden ab 2.5oo EURO (bis zu 25.ooo EURO) festgesetzt und vom Bundesamt für Justiz in Bonn beigetrieben.
Aus eigener Erfahrung können wir nur feststellen, dass der ungeübte Versuch, sich den technischen Herausforderungen einer eigenen Veröffentlichung online zu stellen, außerordentlich viel Geduld, Zeit und auch entsprechende Fachkenntnis voraussetzt.
Als besonderen Service der FORATIS AG bieten wir daher unseren Kunden an, diese Veröffentlichung zu übernehmen. Wenn Sie uns Ihren Abschluss 2006 bis zum 28. Dezember zusenden, werden wir diesen für Sie noch fristgerecht einreichen. Sie können uns den Abschluss per Post oder per Mail als PDF oder Exceldatei übersenden. Für diesen Service berechnen wir nur 90 EURO zzgl. MwSt. Die Veröffentlichungsgebühren des elektronischen Bundesanzeigers werden Ihnen unmittelbar von diesem in Rechnung gestellt.
Und selbstverständlich können Sie diesen Service auch für Ihre 2007 Bilanz in Anspruch nehmen. Teilen Sie uns dies gern gleich bei Übersendung des Abschlusses 2006 mit. Wir notieren dann für Sie eine entsprechend rechtzeitige Erinnerung zur Einreichung.
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