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10 gute Gründe für
die FORATIS AG


  • Qualität und Service von einem der führenden Anbieter
  • Gründung und Verkauf aller denkbaren Kapitalgesellschaften aus Deutschland, Schweiz, Österreich, Spanien, Luxemburg, England, Malta, Kanarische Inseln, Zypern
  • Schnelligkeit: deutsche Vorratsgesellschaften innerhalb von 24 Stunden
  • Übertragung von nach Ihren Vorgaben gegründeten Gesellschaften* einschließlich kompletter internationaler Holdingstrukturen*
    (* keine Rechts- und Steuerberatung)
  • Eingerichtetes Bankkonto möglich
  • Voll eingezahltes und ungemindertes Stammkapital bei Übertragung der Gesellschaft
  • Keinerlei Geschäftstätigkeit der Gesellschaften bis zum Verkauf
  • Nachgründungshaftung ausgeschlossen
  • Bundesweite Geschäftssitze der Gesellschaften
  • Namhafte Referenzen

Formulare zum Download

Infoblatt_SA.pdf

Die Spanische S.A. (Sociedad Anónima)


S.A.
5.899 €
zzgl. 60.102 €
Grundkapital

Das Kapital ist voll eingezahlt und steht ungemindert auf dem Geschäftskonto zur freien Verfügung der Gesellschaft. Im Kaufpreis sind bereits alle von der FORATIS AG getragenen Gründungskosten enthalten. Es lohnt sich einfach nicht, selbst Zeit und Aufwand für eine Neugründung zu investieren. Nutzen Sie unsere perfekte Dienstleistung zum Erwerb Ihrer neuen Gesellschaft.

Die Spanische S.A. ist vergleichbar mit der Deutschen Aktiengesellschaft. Neben einem höheren Grundkapital bietet diese Gesellschaftsform folgende Vorteile:

  • Grundkapital 60.102 EURO.
  • Monistische Unternehmensverfassung.
  • Keine Mitbestimmung.
  • Haftungsbegrenzung auf die Einlage. 
  • Kein Aufsichtsrat.
  • Kontrolle nur über die Hauptversammlung.
  • Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erst ab einer gewissen Mitarbeiterzahl bzw.Anonymität der neuen Gesellschafter beim Kauf einer Vorratsgesellschaft.
  • Anonyme Übertragung von Gesellschaftsanteilen.
  • Vorkaufsrecht der Gesellschafter bei Anteilsveräußerungen.
  • Körperschaftssteuersatz 35%.
  • Gewerbesteuer erst ab 1,4 Mio. EURO Umsatz.
  • Büroanschrift und Verwaltung der S.A. in Spanien möglich.

Die S.A. kann, wie etwa auch die englische Ltd., ihren Zweitsitz in Deutschland eintragen und wird sodann steuerrechtlich wie eine AG verwaltet. Sie erfordert  aber eine Verwaltung in Spanien. Der Jahresabschluss wird durch Gesellschafterbeschluss festgestellt und bis zum Juli des Folgejahres bei der spanischen Handelskammer eingereicht.

Der laufende Verwaltungsaufwand ist gering. Die FORATIS AG vermittelt die notwendige Minimalverwaltung einschließlich Postanschrift in Spanien für 2.500 EURO p.a.. 

Wir werden alles tun, damit Sie zufrieden sind.

Klassischer Erwerb

  1. Fragebogen
    Senden Sie uns einfach den ausgefüllten Fragebogen zurück Sie bekommen von uns sofort einen Kaufvertrag über eine S.A..
  2. Kaufvertrag und Kaufpreiszahlung
    Der Kaufpreis ist mit Annahme des Kaufvertrags fällig und vor Übergabe der Gesellschaft zahlbar. Bitte überweisen Sie den Kaufpreis auf das von uns benannte Konto.
  3. Organwechsel und Gesellschaftsunterlagen
    Ist der Kaufpreis bei uns eingegangen, wird die Übertragung der Gesellschaft eingeleitet. Im Anschluss erhalten Sie alle Unterlagen Ihrer neuen Spanischen S.A.:

    • den Nachweis der handelsregisterlichen Eintragung der
    • die Gründungsurkunde und die Satzung
    • alle ergänzenden Gründungsdokumente
    • die Bankunterlagen und Kontoauszüge
    • Bescheinigungen über die einzelnen Gesellschaftsanteile
    • die Handelsregisteranmeldung bei gewünschtem Sitz der Gesellschaft in Deutschland
    • ein vollständiger Bericht über sämtliche Eintragungen im Handelsregister (ohne Jahresabschlüsse)
    • Beschlussentwürfe betreffend die Änderung der Gründungsurkunde, der Satzung der Gesellschaft und einer Sitzeintragung in Deutschland
  4. Sofort über das Gesellschaftskapital verfügen
    Wir verkaufen die Gesellschaft mit einem Bankkonto, auf dem das Stammkapital in voller Höhe eingezahlt ist. Der neue Vorstand (Verwalter) kann über das Kontoguthaben sofort verfügen, sobald er gegenüber der Bank seine rechtswirksame Bestellung und deren Anmeldung zum Handelsregister nachgewiesen hat.

Online-Kauf

  1. Eintragung aller notwendigen Gesellschaftsdaten im Online-Dialog-System
    Alle zum Kauf einer Vorratsgesellschaft benötigten Informationen werden schrittweise über eine sichere SSL-Verbindung (https://...) erfasst. Somit sind Ihre Daten bei der Übertragung verschlüsselt. Sie wählen die von Ihnen gewünschte Zahlungsmethode. Zur Bestätigung und Authentifizierung erhalten Sie sofort eine E-Mail mit einem Link zum Abschluss des Vertrages. Wenn Sie diesen dann bestätigen, erhalten Sie sofort den Vertrag (PDF-Datei) über den Kauf Ihrer Gesellschaft.
  2. Kaufvertrag und Kaufpreiszahlung
    Nach Erhalt des von uns per E-Mail bestätigten Kaufvertrages über die Aktien der AG nach spanischem Recht überweisen Sie bitte den Kaufpreis auf das von uns benannte Konto. In eiligen Fällen erreichen uns Blitzüberweisungen innerhalb Deutschlands in 24 Stunden.
  3. Organwechsel, Satzungsänderung und Gesellschaftsunterlagen
    Ist der Kaufpreis bei uns eingegangen oder sichergestellt, tauschen wir die Organe der Gesellschaft nach Ihren Wünschen aus und übersenden Ihnen die vollständigen Gesellschaftsunterlagen einschließlich der Bankbestätigung über das voll eingezahlte Grundkapital von 60.101,00 EURO im Original per Kurier

    Der von Ihnen vorgeschlagene spanische Notar wird den neuen Verwaltungsratsvorsitzenden/Vorstand und Verwaltungsrat/Aufsichtsrat zum Handelsregister anmelden und die von Ihnen gewünschten Satzungsänderungen und bei Bedarf auch eine Sitzverlegung der AG beurkunden.

    Gerne sind wir Ihnen bei der Auswahl des Notars behilflich und organisieren auf Wunsch auch einen Termin bei Ihnen vor Ort. An diesem Termin können sich der/die neuen
    Gesellschafter, der neue Verwaltungsratsvorsitzende/Vorstand und der neue Verwaltungsrat/Aufsichtsrat per Vollmacht vertreten lassen. 
  4. Sofort über das Konto verfügen
    Wir verkaufen Ihnen die Gesellschaft mit einem Bankkonto. Über dieses können Sie entweder durch Überweisung oder durch von uns überlassenen Scheck verfügen. Dies ist unmittelbar nach Legitimation des neuen Verwaltungsratsvorsitzenden gegenüber der Bank möglich.